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Kochbuch - Wilhelmine v. Sydow - 1834. |
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Seite 256: Küchentips, Gabelfrühstück
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Tische in die gefälligsten Trophäen des guten Geschmacks verwandeln. Gilt
es eine Taufe, so muß auf diesem Altare, nebst der geistlichen Agende, das
Taufgerät aufgestellt sein; gilt es eine Trauung, nur die Agende.
Der Altar muß in der Mitte des Zimmers, rund herum ein einfacher oder doppelter
Kreis von Stühlen für die Anwesenden aufgestellt sein. (Ist der Altar
nicht in der Mitte des Zimmers anzubringen, so sei es ein Halbkreis.) Es sieht sehr
gut aus, wenn unter oder vor dem Altare ein schöner Teppich ausgebreitet liegt.
Bei Trauungen ist dieses unumgänglich nötig, da für das einzusegnende
Paar ein unter dem Teppich verborgenes Bänkchen oder Kissen zum Niederknien
angebracht sein muß, oder über demselbem zwei elegante Kissen. Erlaubt
es das Lokal, das Ganze auf einer Erhöhung, beschattet von einer reichen Staffage
hoher Myrthen- und Orangenbäume, deren Stämme wieder durch abfallende
Gruppen kleinerer blühender Gewächse versteckt sind, anzubringen, so ist
der Eindruck des heiligen Aktes, für die Phantasie der Anwesenden um so lohnender;
so wie man überhaupt bei keiner Festlichkeit versäume, durch schön
angebrachte Blumengruppen, an den Fußgestellen der Trumeauspiegel (gerahmter,
hoher Spiegel), auf Servanten (Präsentierschränke), Kaminen und ähnlichen
Gesimsen, die Augen der Gaste zu erquicken und durch die wohlriechenden Blütendüfte
jedes künstliche Aroma zu verdunkeln.
Ist die heilige Handlung vorüber, so wird die Gesellschaft in das erste (oder
auch ein anderes Zimmer) geführt, wo man unterdessen die Torten, kleineren
Backwerke, Konfekte und getrockneten Früchte, als Datteln, Feigen, Traubenrosinen,
Knackmandeln, lombardische Nüsse, etc., aufgestellt hat, und alles nun,
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